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Rechtsberatung

Für Steuerberater ist es mit dem Inkrafttreten des „Rechtsdienstleistungsgesetzes“ (RDG) im Juli 2008 nunmehr möglich, seine Mandanten eingeschränkt auch rechtlich zu beraten. Dies ist in solchen Fällen möglich, in denen die Beratung als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört, also der Beratungsbedarf mit unserer steuerlichen Beratungstätigkeit in direkter Verbindung steht.

Zusätzlich arbeiten wir schon langjährig mit unserem Kooperationspartner
Derra, Meyer & Partner, Rechtsanwälte zusammen. Somit können wir Ihnen auch bei komplexen rechtlichen Fragestellungen weiterhelfen.